Detailbeschreibung
AUSGANGSLAGE
- Durch das LkSG (Lieferkettensorgfaltsgesetz) werden Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die Lieferkette nachzukommen.
- Zudem soll die Transparenz in der Lieferkette erhöht werden.
- Durch das Gesetz soll auch der Schutz der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette verbessert werden.
LÖSUNGSANSATZ
Check zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach § 3 - § 10 LkSG:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Durchführung einer regelmäßigen Risikoanalyse
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
POTENZIAL & ANWENDUNGSBEREICHE
- Risikominimierung & Rechtssicherheit: Erkennung und Reduzierung von Menschenrechts- und Umweltverstößen, Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Lieferantenbewertung & Risikomanagement: Analyse und Überprüfung von Lieferanten sowie Umsetzung präventiver Maßnahmen.
- Transparenz & Berichterstattung: Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen in der Lieferkette.
- Wettbewerbsvorteil: Verbesserung der nachhaltigen Unternehmenspositionierung und der Compliance.