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Detailbeschreibung

AUSGANGSLAGE

  • Durch das LkSG (Lieferkettensorgfaltsgesetz) werden Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die Lieferkette nachzukommen.
  • Zudem soll die Transparenz in der Lieferkette erhöht werden.
  • Durch das Gesetz soll auch der Schutz der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette verbessert werden.

LÖSUNGSANSATZ

Check zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach § 3 - § 10 LkSG:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Durchführung einer regelmäßigen Risikoanalyse
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentation und Berichterstattung
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung

POTENZIAL & ANWENDUNGSBEREICHE

  • Risikominimierung & Rechtssicherheit: Erkennung und Reduzierung von Menschenrechts- und Umweltverstößen, Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
  • Lieferantenbewertung & Risikomanagement: Analyse und Überprüfung von Lieferanten sowie Umsetzung präventiver Maßnahmen.
  • Transparenz & Berichterstattung: Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen in der Lieferkette.
  • Wettbewerbsvorteil: Verbesserung der nachhaltigen Unternehmenspositionierung und der Compliance.